28. Dezember 2018

Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Das BMF hat auf die verfahrensrechtlichen Folgen hingewiesen, die sich aus den aktuell mit Luxemburg geführten Konsultationsverhandlungen ergeben (BMF, Schreiben vom 12.04.2011 - IV B 3 - S 1301 - LUX / 10 / 10003).

Verfahrensrechtlich sind Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume bis 2010 auszusetzen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Grenzpendlern, die nach Luxemburg einpendeln und deren in Deutschland zu versteuerndes Einkommen ausschließlich auf Arbeitslohn beruht, der auf Urlaubstage, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Weiterbildungen und Vorträge in Deutschland entfällt.