28. Dezember 2018

Die Besteuerung der Renteneinkünfte aus Luxemburg ab 1. Januar 2014 für deutsche Rentner neu geregelt

Im neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Luxemburg wurde das Besteuerungsrecht für Renten geändert. Die neuen Regelungen sind in Artikel 17 und 18 des DBA dargestellt.

Für Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gilt die Kassenstaat-Besteuerung: Luxemburg hat das Besteuerungsrecht für eine Rente aus Luxemburg und Deutschland hat das Besteuerungsrecht für eine Rente aus Deutschland. Für Vergütungen aus dem Öffentlichen Dienst, für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten sowie Renten aus privater Altersvorsorge gelten eigene Besteuerungsregeln.