28. Dezember 2018

Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland

Für die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland wurde eine allgemeine Bagatellgrenze vereinbart. Danach stellt der Wohnsitzstaat (Deutschland) Zahlungen für weniger als 20 Tage im Wohnsitzstaat verbrachte Zeiten steuerfrei.

Der Text der Verständigungsvereinbarung wurde zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und Deutschland wurde am 26. Mai 2011 unterzeichnet. Sie können den Text der Verständigungsvereinbarung nachfolgend einsehen.